Kirchensteuer in Deutschland – Berechnung und Kappung

Die Kirchensteuer ist eine besondere Form der Steuer, die nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen müssen. In Deutschland betrifft das vor allem die katholische und evangelische Kirche.

Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer wird vom Finanzamt im Auftrag der Kirchen eingezogen. Sie beträgt 8% oder 9% der Einkommensteuer, je nach Bundesland.

Kirchensteuersätze nach Bundesland

Bundesland Satz Kirchen
Baden-Württemberg 8% Evangelisch, Katholisch
Bayern 8% Evangelisch, Katholisch
Alle anderen Bundesländer 9% Evangelisch, Katholisch

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer wird auf Basis der Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen.

Berechnungsformel:

Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz (8% oder 9%)

Beispielrechnung:

Fall 1: Bayern (8%) - Jahreseinkommen: 50.000 € - Einkommensteuer: 9.926 € - Kirchensteuer: 9.926 € × 8% = 794,08 €

Fall 2: Nordrhein-Westfalen (9%) - Jahreseinkommen: 50.000 € - Einkommensteuer: 9.926 € - Kirchensteuer: 9.926 € × 9% = 893,34 €

Kirchensteuer-Kappung für Gutverdiener

Bei hohen Einkommen greift die Kirchensteuer-Kappung. Damit wird die Kirchensteuer auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt.

Kappungsgrenzen nach Bundesland:

Bundesland Kappung Max. Kirchensteuer
Bayern Keine Unbegrenzt
Baden-Württemberg 3,5% 3,5% des zvE (katholisch)
Hessen 4% 4% des zvE (katholisch)
Nordrhein-Westfalen 4% 4% des zvE (katholisch)
Andere Bundesländer 3,5% 3,5% des zvE

Beispiel mit Kappung (Baden-Württemberg, katholisch):

Ohne Kappung: - Einkommen: 200.000 € - Einkommensteuer: 73.088 € - Kirchensteuer (8%): 5.847 €

Mit Kappung: - Kappung bei 3,5% des zvE: 200.000 € × 3,5% = 7.000 € - Tatsächliche Kirchensteuer: 5.847 € (unter Kappung)

Die Kappung greift erst bei sehr hohen Einkommen (typischerweise ab ca. 250.000 €).

Kirchensteuer in der Ehe

Bei Ehepaaren wird die Kirchensteuer individuell berechnet:

Fall 1: Beide Partner kirchensteuerpflichtig

  • Beide zahlen anteilig Kirchensteuer auf ihre jeweilige Einkommensteuer

Fall 2: Nur ein Partner kirchensteuerpflichtig

  • Es wird das besondere Kirchgeld fällig (pauschal, je nach Einkommen)

Fall 3: Gemischte Konfessionen

  • Jeder Partner zahlt an seine Kirche

Kirchenaustritt und Steuern

Wer aus der Kirche austritt, zahlt ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr. Der Austritt muss beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden (Gebühr: ca. 30 €).

Wichtig: Kirchensteuer ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar!

Kirchensteuer berechnen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Steuerrechner, um Ihre individuelle Kirchensteuer zu berechnen. Der Rechner berücksichtigt automatisch:

  • Bundesland-spezifische Sätze (8% oder 9%)
  • Kirchensteuer-Kappung (wo vorhanden)
  • Zusammenveranlagung bei Ehepaaren

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Häufige Fragen

Kann ich die Kirchensteuer absetzen?
Ja, als Sonderausgabe in der Steuererklärung.

Was passiert, wenn ich zwischen Bundesländern umziehe?
Der Satz ändert sich automatisch ab dem Folgejahr (oder sofort bei Änderung der Lohnsteuerklasse).

Zahle ich Kirchensteuer auf Kapitalerträge?
Ja, bei Kapitalerträgen über dem Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 € bei Ehepaaren).