Solidaritätszuschlag 2025 – Wer muss noch zahlen?
Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich "Soli") wurde 1991 eingeführt und sollte die Kosten der deutschen Wiedervereinigung finanzieren. Seit 2021 ist er für die meisten Steuerzahler weggefallen – aber nicht für alle.
Wer zahlt 2025 noch Solidaritätszuschlag?
Seit der Reform 2021 zahlen nur noch Top-Verdiener den Soli. Etwa 90% der Steuerzahler sind komplett befreit.
Freigrenze und Milderungszone
- Freigrenze: 19.950 € Einkommensteuer (entspricht ca. 74.000 € Bruttoeinkommen bei Singles)
- Milderungszone: 19.951 € bis 39.899 € Einkommensteuer
- Voller Soli-Satz: Ab 39.900 € Einkommensteuer
Wie wird der Solidaritätszuschlag berechnet?
Soli-Satz: 5,5% der Einkommensteuer
Wichtig: Der Soli wird auf die Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Bruttoeinkommen!
Berechnungsbeispiele:
Fall 1: Keine Soli-Zahlung (unter Freigrenze) - Einkommensteuer: 15.000 € - Solidaritätszuschlag: 0 € (unter Freigrenze)
Fall 2: Milderungszone - Einkommensteuer: 25.000 € - Überschreitung: 25.000 € - 19.950 € = 5.050 € - Soli in Milderungszone: 5.050 € × 11,9% = 600,95 €
Fall 3: Voller Soli-Satz - Einkommensteuer: 50.000 € - Solidaritätszuschlag: 50.000 € × 5,5% = 2.750 €
Soli für Ehepaare (Zusammenveranlagung)
Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich die Freigrenze:
- Freigrenze Ehepaar: 39.900 € Einkommensteuer
- Milderungszone: bis 79.798 € Einkommensteuer
- Bruttoeinkommen: ca. 148.000 € (bei Ehepaar ohne Kinder)
Warum gibt es noch den Solidaritätszuschlag?
Trotz weitgehender Abschaffung für Durchschnittsverdiener bleibt der Soli für Gutverdiener bestehen. Gründe:
- Finanzielle Lücke: Vollständige Abschaffung würde dem Staat ca. 10 Mrd. € Einnahmen kosten
- Verfassungsrechtlich zulässig: Das Bundesverfassungsgericht hat den Soli mehrfach bestätigt
- Politischer Kompromiss: Entlastung der Mittelschicht bei Beibehaltung für Spitzenverdiener
Soli in der Lohnabrechnung
Arbeitnehmer sehen den Soli direkt auf ihrer Lohnabrechnung. Wichtig:
- Monatliche Berechnung: Der Soli wird jeden Monat vom Arbeitgeber einbehalten
- Jahresausgleich: Bei der Steuererklärung erfolgt die endgültige Abrechnung
- Erstattung möglich: Wurde zu viel Soli einbehalten, gibt's Geld zurück
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Häufige Fragen
Wann fällt der Soli komplett weg?
Ein konkretes Datum gibt es nicht. Die Bundesregierung hat eine schrittweise Abschaffung in Aussicht gestellt, aber noch nicht umgesetzt.
Zahle ich Soli auf Kapitalerträge?
Ja, auf Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag (1.000 € Single, 2.000 € Ehepaar) fällt weiterhin der volle Soli-Satz von 5,5% an.
Kann ich den Soli von der Steuer absetzen?
Nein, der Solidaritätszuschlag ist nicht absetzbar.